Kurz gesagt
- Ob Sie eine Genehmigung brauchen, regelt Ihre Gemeinde, meist über eine Baumschutzsatzung oder den Bebauungsplan.
- Brütende Vögel und Fledermausquartiere sind immer geschützt – deshalb am besten von Oktober bis Februar fällen.
- Bei wenig Platz wird der Baum Stück für Stück abgetragen.
- Den Wurzelstock ausfräsen, wenn dort Rasen, Pflaster oder eine neue Pflanze hin soll.
Brauche ich eine Genehmigung?
Das entscheidet Ihre Stadt oder Gemeinde. Viele Kommunen haben eine Baumschutzsatzung, die Bäume ab einem bestimmten Stammumfang schützt – auch auf Privatgrundstücken. Gemessen wird dabei meist in einem Meter Höhe. Auch ein Bebauungsplan kann einzelne Bäume schützen.
Gibt es solche Regeln, beantragt in der Regel der Grundstückseigentümer die Fällgenehmigung bei der Gemeinde. Manche Gemeinden verlangen dafür eine Ersatzpflanzung. Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, riskiert ein Bußgeld. Fragen Sie deshalb vorher beim Bau- oder Umweltamt Ihrer Gemeinde nach.
Wann darf gefällt werden?
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet vom 1. März bis 30. September das Fällen von Bäumen außerhalb von Wald und Gärten. Für Bäume im Hausgarten gilt dieses Verbot nicht automatisch – aber: Brütende Vögel, Fledermäuse und ihre Quartiere sind immer geschützt, und viele Baumschutzsatzungen erlauben Fällungen ohnehin nur im Winterhalbjahr.
Deshalb empfehlen wir Fällungen von Oktober bis Ende Februar. Dann ist die Brutzeit vorbei, und ohne Laub lässt sich der Baum besser einschätzen.
So läuft eine Fällung ab
- Besichtigung: Größe des Baums, Platz drumherum, Gebäude, Leitungen, Nachbargrundstück und Zufahrt.
- Genehmigung klären: Ist der Baum geschützt? Dann erst nach Genehmigung fällen.
- Fällen: Mit genug Platz fällt der Baum kontrolliert in eine Richtung. Steht er nah am Haus, wird er Stück für Stück von oben abgetragen.
- Aufräumen: Äste und Stamm werden zerkleinert und abtransportiert.
- Wurzelstock: Auf Wunsch fräsen wir ihn aus, damit die Fläche wieder nutzbar ist.
Unser Schwerpunkt sind kleine und mittelgroße Bäume. Größere Bäume fällen wir nach Besichtigung im Einzelfall.
Wurzelstock: fräsen oder stehen lassen?
Ein Baumstumpf stört beim Mähen, verhindert Pflaster oder eine neue Pflanzung und kann je nach Baumart wieder austreiben. Beim Wurzelfräsen wird der Stumpf bis unter die Erdoberfläche zerkleinert. Danach wird die Stelle mit Erde aufgefüllt, und Sie können dort Rasen säen, pflanzen oder pflastern.
Wovon der Aufwand abhängt
Größe und Zustand des Baums, der Platz drumherum (Haus, Leitungen, Nachbar), der Zugang für Maschinen, die Menge an Holz und Grünschnitt und ob der Wurzelstock mit raus soll. Deshalb sehen wir uns jeden Baum vor dem Angebot an – kostenlos und unverbindlich.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln können je nach Gemeinde abweichen – im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach.
